Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Kosten für Paarberatung von der Steuer abzusetzen. In Deutschland können Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen auch die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, einschließlich einer Paarberatung.

Um die Kosten für eine Paarberatung von der Steuer abzusetzen, müssen Sie die Rechnungen und Quittungen der Behandlung aufbewahren und sie in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Obergrenzen gibt, die die Höhe der absetzbaren Kosten begrenzen. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.

Linda Schmidt | | 0 Kommentar(e) | Lesezeit: 0 Minuten, 26 Sekunden