Diese Frage höre ich gelegentlich, und sie ist berechtigt. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Kosten für eine Paarberatung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. In der Praxis hängt das allerdings von Ihrer individuellen Situation ab.

Meine Empfehlung: Sprechen Sie vorab mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt, ob und in welcher Höhe die Kosten in Ihrem Fall absetzbar sind. Ich stelle Ihnen selbstverständlich ordentliche Rechnungen aus, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden können.

Unabhängig von der steuerlichen Seite: Viele meiner Klientinnen und Klienten sagen mir rückblickend, dass die Investition in ihre Beziehung eine der besten Entscheidungen war, die sie getroffen haben. Informationen zu meinem aktuellen Honorar finden Sie auf der Honorarseite.

Linda Schmidt | | Lesezeit: 0 Minuten, 30 Sekunden